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02.08.2006 Bafin schließt Privatbank Reithinger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Desweiteren wurde ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.

Nach Angaben des BaFin's gehört die Privatbank Reithinger seit September 2002 der Grundsicherung durch die Entschädigungsreinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10718 Berlin, an. Kundeneinlagen sind dort in Höhe von 90% und bis maximal 20.000 € abgesichert. Wertpapierdepots bleiben im Eigentum der Kunden und werden von der Bank nur verwahrt. D.h. Sie können auf ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank übertragen werden.

Weitere Informationen: Pressemitteilung BaFin (1) und Pressemitteilung BaFin (2)

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